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   SG Frankfurt/Main, 30.07.2004 - S 33 AL 3262/02   

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SG Frankfurt/Main, 30.07.2004 - S 33 AL 3262/02 (https://dejure.org/2004,34788)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.07.2004 - S 33 AL 3262/02 (https://dejure.org/2004,34788)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. Juli 2004 - S 33 AL 3262/02 (https://dejure.org/2004,34788)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 30.07.2004 - S 33 AL 3262/02
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann ein Leistungsempfänger unter Umständen verlangen, trotz des Fehlens bestimmter gesetzlicher Anspruchsvoraussetzungen im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so gestellt zu werden, als lägen die Voraussetzungen vor, sofern es sich um Anspruchsvoraussetzungen handelt, deren Fiktion gesetzlich zulässig ist (vgl. BSG v. 29.09.1987, Az.: 7 RAr 23/86).

    Eine sich aus den §§ 14f. SGB I ergebende Auskunfts- und Beratungspflicht ist namentlich dann verletzt, wenn der Versicherungsträger den Versicherten nicht auf solche Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen hat, die klar zutage liegen und deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass sie jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde (vgl. wiederum BSG v. 29.09.1987, a.a.O.).

    b) Der Herstellungsanspruch ist zunächst grundsätzlich auch anwendbar, wenn der Betroffene die Frist, während derer ein Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen ist, versäumt hat, wie das BSG in einem vergleichbaren Fall bereits entschieden hat (Urtl. v. 29.09.1987, a.a.O; die dortige Klägerin hatte zuletzt Mutterschaftsgeld bezogen und dabei die vergleichbare Verfallsfrist des § 125 Abs. 2 AFG auf Grund eines Beratungsversäumnisses der Bundesanstalt für Arbeit nicht beachtet; für die Anwendbarkeit des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im Rahmen von § 147 Abs. 2 SGB III vgl. auch Gagel-Gagel, Komm. z. SGB III, § 147, Rn. 23b).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 30.07.2004 - S 33 AL 3262/02
    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder eines konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber erwachsenden Haupt- und Nebenpflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (st. Rspr., vgl. z.B. BSG v. 22.10.1996, Az: 13 RJ 23/95, SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 und BSG v. 16.12.1993,.

    Schließlich muss die verletzte Pflicht darauf gerichtet gewesen sein, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (Schutzzusammenhang ­ s. BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 30.07.2004 - S 33 AL 3262/02
    Dagegen lässt sich nicht einwenden, damit werde die Arbeitslosmeldung zu einerm Zeitpunkt bzw. Verfügbarkeit für einen Zeitraum fingiert, während derer sie tatsächlich nicht vorlag, was das Bundessozialgericht regelmäßig für ausgeschlossen erachtet hat (vgl. nur BSG v. 23.07.1992, Az.: 7 RAr 38/91 [Verfügbarkeit] und vom 19.03.1986, Az.: 7 RAr 48/84 [Arbeitslosmeldung]): Tatsächlich kann der Klägerin mit Rücksicht auf diese Rechtsprechung ein.
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91

    Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 30.07.2004 - S 33 AL 3262/02
    Dagegen lässt sich nicht einwenden, damit werde die Arbeitslosmeldung zu einerm Zeitpunkt bzw. Verfügbarkeit für einen Zeitraum fingiert, während derer sie tatsächlich nicht vorlag, was das Bundessozialgericht regelmäßig für ausgeschlossen erachtet hat (vgl. nur BSG v. 23.07.1992, Az.: 7 RAr 38/91 [Verfügbarkeit] und vom 19.03.1986, Az.: 7 RAr 48/84 [Arbeitslosmeldung]): Tatsächlich kann der Klägerin mit Rücksicht auf diese Rechtsprechung ein.
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 30.07.2004 - S 33 AL 3262/02
    Az: 13 RJ 19/92, SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 mwN).
  • BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des

    Diese fehlende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG wird nicht ersetzt durch weitgehend auf tatsächlichem Gebiet liegendes Vorbringen zu angeblichen Hinweis- oder Beratungspflichten der Beklagten oder zur behaupteten Vergleichbarkeit einer vom Sozialgericht Frankfurt in einer unveröffentlichten Entscheidung (S 33 AL 3262/02) behandelten Fallgestaltung.
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